Wasserversorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Grundstücksanschluss dient dem Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Frau Öttl

Bauamt

Alle Leistungen