Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie eine Messe, Ausstellung, einen Groß-,Wochen-, Spezial- oder Jahrmarkt oder ein Volksfest festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Durch die Festsetzung werden Ihnen bestimmte Marktprivilegien zuteil. 

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Frau Moosmang

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Alle Leistungen