Manöverschäden; Beantragung einer Entschädigung

Als Manöverschäden werden Schäden bezeichnet, welche die Gaststreitkräfte oder die Bundeswehr in Ausübung ihres Dienstes bei Manövern oder anderen Übungen verursacht haben. Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Herr Limm

Bauamt - Technik

Platzhalter

Frau Moosmang

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Alle Leistungen