Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Frau Moosmang

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Alle Leistungen