Wasserversorgungsanlage; Anzeige der Errichtung, der Inbetriebnahme, einer Veränderung, des Übergangs des Eigentums oder der Stilllegung

Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung oder der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person muss vom Betreiber dem Gesundheitsamt angezeigt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

Platzhalter

Herr Auhorn

Wasserwart

  • 01736761448
Platzhalter

Herr Graf

Wasserwart

  • 01729459247
Platzhalter

Herr Limm

Bauamt - Technik

Alle Leistungen